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Entgelte und Befreiungen

  1. Für die Nutzung werden Entgelte gemäß nachstehender Tabelle erhoben.
  2. Für Kurse, Lehrgänge und Veranstaltungen, die nachstehenden Zwecken dienen, wird ein Entgelt nicht erhoben (mit Ausnahme der Küchenbenutzung):
    - Jugend- und Erwachsenenbildung der von der Gemeinde geförderten Bildungswerke (Jugendmusikschule, Volkshochschule)
    - Politische Veranstaltungen der im Gemeinde- und Ortschaftsrat vertretenen Parteien und Gruppierungen
    - Anderen gemeinnützige Zwecke der anerkannten freien Wohlfahrtsverbände und der Religionsgemeinschaften
  3. Für sonstige Veranstaltungen von besonderer kultureller, sportlicher und sozialer Bedeutung kann im Einzelfall auf die Erhebung verzichtet werden, wenn vom Veranstalter kein Eintrittsgeld oder Startgeld erhoben wird.
  4. Für die örtlichen Vereine wird für Übungs- und Trainingszwecke kein Entgelt erhoben.
  5. Für Mitgliederversammlungen örtlicher Vereinigungen wird kein Entgelt enthoben mit Ausnahme des Entgelts für Küchenbenutzung und Reinigung.
  6. Mit den Entgelten ist die Nutzung des Mobiliars, der Podeste und sonstiger Einrichtungen (außer den Küchen) abgedeckt.

Entgelt-Tabelle

Bürgerhaus Hofsgrundhalbtags
08.00 bis 14:00 Uhr
oder 14:00 bis 20.00 Uhr
ganzer Tag
08.00 bis 20:00 Uhr
Erdgeschoss
Kleiner Bürgersaal
40€
Keine Vermietung während des Kindergartenbetriebes.
60€/ Tag
Keine Vermietung während des Kindergartenbetriebes.
Obergeschoss
Großer Bürgersaal mit Küche
150€250€/Tag
Bürgerhaus komplett200 €300 €/Tag
Marktstand   
bis zu 2m Länge15 € 
bis zu 4m Länge25 € (+10 € /2m zusätzlicher Länge) 
PodestbenutzungKein Verleih außerhalb des Bürgerhauses Hofsgrund 
Einsatzstunde des Hauswarts15 € 
Für die Küchennutzung (EG und OG) wird jeweils ein Entgelt in Höhe von 25,00 €/Veranstaltung fällig. Der Hausmeister, bzw. ein von der Gemeinde Beauftragter, ist gesondert zu bezahlen.

Vereine und Private aus Oberried bezahlen die obenstehenden Nutzungsgebühren.
Für Vereine aus Hofsgrund wird für 2 Veranstaltungen pro Jahr kein Entgelt enthoben.

Für besondere Anlässe und Veranstaltungen, z.B. mehrtägige Veranstaltungen, Veranstaltungen mit Sondercharakter etc. können Sonderpauschalen durch den Ortschaftsrat vereinbart werden.
Bei Veranstaltungen darf nur der Festplatz oder der Parkplatz in der Ortsmitte genutzt werden. Die Grundstücke der Nachbarn müssen mit Sperrband oder Sperrgitter vor Falschparker geschützt werden.

Für die Reinigung der genutzten Räumlichkeiten ist die Gemeinde zuständig. Es werden folgende Entgelte als Nebenkostenpauschale erhoben:
Toilettenanlagen30 €
sind in der Bürgersaalvermietung inbegriffen.
Großer Bürgersaal30 €
Kleiner Bürgersaal30 €
Küche20 €