Mietwohnung im Ursulinenhof
Die Gemeinde Oberried bietet ab dem 01.01.2025 im Ursulinenhof eine barrierefreie Wohnung mit 63,17 m² zur Miete an. Die Nettokaltmiete liegt bei 8 Euro/m². Die Wohnung ist nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz gefördert, daher darf sie nur an Wohnungssuchende (mind. 2 Personen) überlassen werden, die einen Wohnberechtigungsschein nachweisen können. Der Wohnberechtigungsschein wird von der Gemeinde ausgestellt, wenn die Voraussetzungen, insbesonderedie Einhaltung der Einkommensgrenze, erfüllt sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Rathaus Oberried. Interessenten können sich bis 15.12.2024 schriftlich bewerben an Gemeinde Oberried, Nadine Sandmann, Klosterplatz 4, 79254 Oberried oder per Mail an .