Ausschreibungen
Öffentliche Ausschreibungen | Ankündigung von beschränkten Ausschreibungen (§19 Abs. 5 VOB/A.) | Mitteilung der Vergaben, die auf der Basis von beschränkten Ausschreibungen erfolgten, und der freihändigen Vergaben (§20 Abs. 3 VOB/A.) |
Gemeinden sind nach der VOB 2009, §19 verpflichtet, geplante beschränkte Ausschreibungen ab einem Nettowert von 25.000 EUR rechtzeitig vor dem eigentlichen Vergabeverfahren bekanntzumachen.
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