Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 (Grundsteuer)
Anlass der Bodenrichtwertermittlung zum 01.01.2022 ist die Grundsteuerreform.
Die Bodenrichtwerte werden für die Hauptfeststellung zum 01.01.2022 für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 benötigt.
Auf der Seite der Finanzämter Baden-Württemberg finden Sie gebündelt alle Informationen zur Grundsteuer.
Die Bodenrichtwerte werden für die Hauptfeststellung zum 01.01.2022 für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 benötigt.
Auf der Seite der Finanzämter Baden-Württemberg finden Sie gebündelt alle Informationen zur Grundsteuer.
öffentliche Bekanntmachung des Gutachterausschusses Breisgau-Nord Hochschwarzwald, Bodenrichtwerte vom 01.01.2023
Die Bodenrichtwerte finden Sie beim Gutachterausschuss Breisgau-Nord-Hochschwarzwald
Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg
BORIS-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.
Mit BORIS-BW können Bodenrichtwertinformationen in Baden-Württemberg auf dem Hintergrund verschiedener Kartenwerke dargestellt und konkrete Bodenrichtwerte abgerufen werden, soweit diese vom Gutachterausschuss bereitgestellt wurden.
Mit BORIS-BW können Bodenrichtwertinformationen in Baden-Württemberg auf dem Hintergrund verschiedener Kartenwerke dargestellt und konkrete Bodenrichtwerte abgerufen werden, soweit diese vom Gutachterausschuss bereitgestellt wurden.