Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 (Grundsteuer)
Anlass der Bodenrichtwertermittlung zum 01.01.2022 ist die Grundsteuerreform.
Die Bodenrichtwerte werden für die Hauptfeststellung zum 01.01.2022 für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 benötigt.
Unter www.grundsteuer-bw.de können Sie den Bodenrichtwert für Ihr Flurstück und in der Regel auch die Grundstücksfläche abrufen. Sollte die Grundstücksfläche nicht hinterlegt sein finden Sie diese auch im Kaufvertrag über das Grundstück oder im Grundbuchauszug.
Die Bodenrichtwerte werden für die Hauptfeststellung zum 01.01.2022 für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 benötigt.
Unter www.grundsteuer-bw.de können Sie den Bodenrichtwert für Ihr Flurstück und in der Regel auch die Grundstücksfläche abrufen. Sollte die Grundstücksfläche nicht hinterlegt sein finden Sie diese auch im Kaufvertrag über das Grundstück oder im Grundbuchauszug.
Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg
BORIS-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.
Mit BORIS-BW können Bodenrichtwertinformationen in Baden-Württemberg auf dem Hintergrund verschiedener Kartenwerke dargestellt und konkrete Bodenrichtwerte abgerufen werden, soweit diese vom Gutachterausschuss bereitgestellt wurden.
Mit BORIS-BW können Bodenrichtwertinformationen in Baden-Württemberg auf dem Hintergrund verschiedener Kartenwerke dargestellt und konkrete Bodenrichtwerte abgerufen werden, soweit diese vom Gutachterausschuss bereitgestellt wurden.