Mehrgenerationenhäuser Ursulinenhof
© Francesco Sabatino/ Aperam - Uginox Patina K41 + Ursulinenhof Oberried
Mitten im Kernort sind zwei moderne Wohnhäuser entstanden. Es befindet sich in einem Gebäude eine Tagespflege und in zweiten Gebäude eine betreute Wohngruppe. Insgesamt sind in dieser Anlage insgesamt zehn Mietwohnungen gebaut worden. Diese sind Eigentum der Gemeinde. Die Wohnungen sind preislich attraktiv und nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz gefördert. Die Wohnungen sind aktuell alle vergeben.
Die Wohnungen sind barrierefrei, um Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder Schwierigkeiten mit Treppen und Steigungen haben, eine neue Wohnmöglichkeit zu bieten. Das alles verbunden mit der Option, gegebenenfalls auch pflegebedürftige Angehörige in den angrenzenden Pflegeeinrichtungen des "Ursulinenhofs" mitbetreuen zu lassen.
Eine geförderte Mietwohnung darf nur einem Mieter oder Wohnungssuchenden überlassen werden, der durch einen Wohnberechtigungsschein nachweist, dass er die Einkommensgrenze einhält und die Wohnung die für ihn angemessene Größe hat. Der Wohnberechtigungsschein wird von der Gemeinde ausgestellt, wenn die Voraussetzungen, insbesondere die Einhaltung der Einkommensgrenze, erfüllt sind. Die Nettokaltmiete liegt bei 8 Euro/m².
Neben den gesetzlichen Bestimmungen hat der Gemeinderat Vergabekriterien entwickelt, die langjährige und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger bei der Vergabe besonders berücksichtig haben.
Die Wohnungen sind barrierefrei, um Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder Schwierigkeiten mit Treppen und Steigungen haben, eine neue Wohnmöglichkeit zu bieten. Das alles verbunden mit der Option, gegebenenfalls auch pflegebedürftige Angehörige in den angrenzenden Pflegeeinrichtungen des "Ursulinenhofs" mitbetreuen zu lassen.
Eine geförderte Mietwohnung darf nur einem Mieter oder Wohnungssuchenden überlassen werden, der durch einen Wohnberechtigungsschein nachweist, dass er die Einkommensgrenze einhält und die Wohnung die für ihn angemessene Größe hat. Der Wohnberechtigungsschein wird von der Gemeinde ausgestellt, wenn die Voraussetzungen, insbesondere die Einhaltung der Einkommensgrenze, erfüllt sind. Die Nettokaltmiete liegt bei 8 Euro/m².
Neben den gesetzlichen Bestimmungen hat der Gemeinderat Vergabekriterien entwickelt, die langjährige und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger bei der Vergabe besonders berücksichtig haben.