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Kommunal- und Europawahl 2024

Wahlscheinantrag für die Briefwahl

Wichtige Hinweise für die Beantragung der Briefwahl

Wahlscheine für die Briefwahl können bis Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Oberried schriftlich, mündlich oder elektronisch beantragt werden. Das Rathaus ist für diesen Zweck am Freitag, 07.06.2024, auch nachmittags besetzt. Wenn Sie am Freitag, 07.06.2024, noch einen Wahlschein beantragen möchten, melden Sie sich bitte vorab telefonisch unter der Rufnummer: 07661/9305-33.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 08.06.2024), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. In diesem Fall finden Sie am Samstag am Eingang des Rathauses einen entsprechenden Aushang mit einer Telefonnummer auf der Sie unseren Mitarbeiter erreichen können.
 
Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024
Informationen zum Versand der Briefwahlunterlagen und zum Stimmzettelversand

Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits kürzlich an alle Wählerinnen und Wähler versendet. Bereits kurz nach dem Versand haben uns viele Anträge für die Briefwahl erreicht. Diese arbeiten wir zeitnah ab und senden Ihnen die Wahlunterlagen schnellstmöglich zu. Für die Kommunalwahlen (Kreistagswahl, Gemeinderatswahl und ggf. Ortschaftsratswahl) werden die entsprechenden Stimmzettel für die Urnenwahl, also für die Wahl im Wahllokal, vorab ebenfalls zu Ihnen nach Hause geschickt. Dadurch können Sie in Ruhe von daheim aus das zeitintensive Ausfüllen der Stimmzettel vornehmen. Im Wahllokal werden die ausgefüllten Stimmzettel nur noch in einem Stimmzettelumschlag gelegt und in die Wahlurne geworfen. Sie müssen im Wahllokal nur noch den Stimmzettel für die Europawahl ausfüllen. Die Stimmzettel für die Urnenwahl werden voraussichtlich am Ende der Kalenderwoche 22 (29. Mai bis 02. Juni) verschickt. Auf Grund zeitlicher Überschneidungen könnte es vorkommen, dass Briefwähler sowohl die Stimmzettel mit dem Versand der Briefwahlunterlagen als auch mit dem Versand der Stimmzettel für die Urnenwahl und damit doppelt erhalten. Bitte wundern Sie sich in diesem Fall nicht. Die Stimmzettel für die Europawahl erhalten die Urnenwähler im Wahllokal.

Bei Fragen rund um die Wahl stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Gemeindeverwaltung
 

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, der Wahl des Kreistags am 09.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024
 

Kommunalwahlen

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024
Zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.

Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat - Ortschaftsrat - bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe; bei Stimmengleichheit hat das Los entschieden. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs; bei gleichzeitigem Eingang hat das Los entschieden (§ 18 Abs. 4 KomWO).
 

Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).