Betreten von landwirtschaftlichen Flächen nur auf Wegen
Betreten von landwirtschaftlichen Flächen nur auf WegenDer Frühling ist da und alle streben in die Erholungslandschaft und genießen die Natur. Auch in der Landwirtschaft herrscht Hochbetrieb, vieles muss erledigt werden um die Flächen zu bewirtschaften und zu pflegen. Im Interesse eines guten Miteinanders möchten wir alle Wanderer und Erholungssuchenden darauf hinweisen, dass landwirtschaftliche Flächen während der Vegetationszeit nur auf Wegen betreten werden dürfen. Als Vegetationszeit gilt die Zeit
zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung.
Vor allem die Hundehalter werden gebeten, ihre Tiere nicht in die landwirtschaftlichen Flächen laufen zu lassen, sondern stets angeleint zu halten. Durch Hundekot verschmutztes Gras oder Heu ist für Weidetiere nutzlos und kann bei Aufnahme zu Erkrankungen führen. Zudem reagieren die Weidetiere, insbesondere wenn Nachwuchs dabei ist, sehr sensibel auf Störungen. Das kann zu gefährlichen Situationen für die Tiere aber auch für die Wanderer führen.
Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit darstellen, das Eigentum anderer zu respektieren und sich entsprechend zu verhalten.
Wir bitten auch die Vermieter von Zimmern und Ferienwohnungen, die Gäste auf dieses sensible Thema hinzuweisen und das Verständnis zu fördern.