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Krebspest

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat erneut aufgrund der anhaltenden Krebspest im Dreisamtal eine Allgemeinverfügung, zuletzt angepasst und verlängert am 24.06.2024, erlassen. Diese ist bis zum 31.12.2024 befristet.

Die Allgemeinverfügung wird nun vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 aus folgenden Gründen verlängert:

Der noch im Jahr 2021 ermittelte positive Trend wurde durch den erneuten Krebspestausbruch im Jahr 2022 zunichtegemacht und belegt das weiterhin sehr hohe Risiko der Seuchenausbreitung in wesentliche, bachaufwärts gelegene Gewässerabschnitte der Brugga und ihrer Zuflüsse. Seit Jahresmitte 2023 bis heute hat sich die Seuchenfront weiter im Bruggaoberlauf ausgebreitet. Der Geroldsbach, ein Bruggazufluss, wurde zum Schutz der dort vorkommenden Steinkrebse mit einer Krebssperre ausgestattet. Die erfolgreich umgesetzte Trockenlegung der Verbindungsgewässer konnte bislang ebenfalls die Ausbreitung der Krebspest von der Brugga auf andere Gewässer verhindern. Eine Ausbreitung in die benachbarten Gewässer muss unbedingt verhindert werden.
Eine Beibehaltung der Nutzungsbeschränkung in der Brugga einschließlich ihrer Zuflüsse bis zum 30.06.2025 ist deshalb angezeigt. Der Dohlenkrebsbestand und die Totfunde werden nunmehr weiter auf dem gesamten Bruggaverlauf regelmäßig untersucht, um die Entwicklung des Seuchengeschehens zu beobachten.

Die Allgemeinverfügung untersagt weiterhin den wasserrechtlichen Gemeingebrauch an verschiedenen oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Gemeinden Kirchzarten und Oberried.
Das bedeutet, die Gewässer dürfen nicht betreten werden. Ebenso untersagt ist das Baden, das Tränken von Vieh, das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, das Fahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft wie z.B. Kajaks und Kanus, das Einbringen sowie die Entnahme von Stoffen oder Gerätschaften aller Art auch zum Zwecke der Fischerei. Ebenso ist auch die Entnahme von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs verboten. Hunde sowie andere Tiere sind durch Ihre Besitzer davon abzuhalten, die Gewässer zu betreten.
Die Verlängerung der Allgemeinverfügung vom 20.12.2024 sowie die dazugehörige Übersichtskarte finden Sie im Anhang dieser E-Mail sowie auf der Internetseite des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald in der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen des Landratsamtes" .