Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs zum Schutz der Dohlenkrebspopulation im Dreisamtal, Kirchzarten und Oberried bis zum 31.12.2026
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat zuletzt im Dezember 2025 aufgrund der anhaltenden Krebspest im Dreisamtal eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Dohlenkrebspopulation erlassen.Diese wird nun vom 01.07.2026 bis 31.12.2026 aus folgenden Gründen verlängert:
Die Ausbreitung innerhalb der Brugga setzte sich 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 weiter fort. Das laufende Monitoring zur Entwicklung der Krebspest in der Brugga zeigt, dass die Seuchenfront sich weiterhin wie erwartet Flussaufwärts bewegt hat. Aktuell befindet sie sich ungefähr auf Höhe der Geroldstalstraße. Auf der Übersichtskarte ist die Ausbreitung der letzten Jahre nochmals dargestellt. Unabhängig von der Ausbreitungsfront ist das Seuchengeschehen weiterhin in der ganzen Brugga aktiv.
Der Geroldsbach, ein Bruggazufluss, wurde zum Schutz der dort vorkommenden Steinkrebse mit einer Krebssperre ausgestattet. Die erfolgreich umgesetzte Trockenlegung der Verbindungsgewässer konnte bislang ebenfalls die Ausbreitung der Krebspest von der Brugga teilweise auf andere Gewässer verhindern. Eine weitere Ausbreitung in die benachbarten Gewässer, wie es leider bereits im Zastlerbach (Osterbach) passiert ist, muss weiterhin unbedingt verhindert werden.
Eine Ausweitung auf benachbarte Gewässer muss dringend verhindert werden – wie das Beispiel des Zastlerbachs (Osterbach) zeigt, wo eine Übertragung leider bereits stattgefunden hat. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die bestehenden Nutzungsbeschränkungen für die Brugga und ihre Zuflüsse bis zum 31.12.2026 aufrechtzuerhalten.
Die Allgemeinverfügung untersagt weiterhin den wasserrechtlichen Gemeingebrauch an verschiedenen oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Gemeinden Kirchzarten und Oberried.
Das bedeutet, die Gewässer dürfen nicht betreten werden. Ebenso untersagt ist das Baden, das Tränken von Vieh, das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, das Fahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft wie z.B. Kajaks und Kanus, das Einbringen sowie die Entnahme von Stoffen oder Gerätschaften aller Art auch zum Zwecke der Fischerei. Ebenso ist auch die Entnahme von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs verboten. Hunde sowie andere Tiere sind durch Ihre Besitzer davon abzuhalten, die Gewässer zu betreten.
Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 01.07.2026.
Zur Öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald



