7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung des GVV Dreisamtal „Gewerbegebiet Fischerrain III“
Veröffentlichung des Entwurfs der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Fischerrain III“ (Gemeinde Kirchzarten)
Der Gemeinsame Ausschuss des Gemeindeverwaltungsverbands Dreisamtal hat am 28.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Fischerrain III“ gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Gemeinsame Ausschuss des Gemeindeverwaltungsverbands Dreisamtal hat am 28.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Fischerrain III“ gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Offenlage
Der Entwurf der 7. punktuellen Flächennutzungsänderung wird mit Begründung, Flächensteckbrief, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Gutachten und Natura2000-Vorprüfung vom 08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026 (Veröffentlichungsfrist) hier veröffentlicht.
Abwägung Frühzeitige Beteiligung
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Cover
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Deckblatt
1,35 MB
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Begründung
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Flächensteckbrief
335 KB
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Umweltbericht
0,92 MB
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Artenschutzrechtliches Gutachten als Anlage zum Umweltbericht
1,55 MB
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Natura 2000-Vorprüfung als Anlage zum Umweltbericht
167 KB
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Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist
im Rathaus der Gemeinde Kirchzarten (Verwaltungsscheune, Talvogteistraße 2a, 79199 Kirchzarten), Fachbereich 5 - Bauwesen, während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr,
Montag und Mittwoch: 14:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr,
im Rathaus der Gemeinde Buchenbach (Hauptstraße 20, 79256 Buchenbach)
während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Oberried (Klosterplatz 4, 79254 Oberried)
während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18.30 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Stegen (Dorfplatz1, 79252 Stegen)
während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 17:30 Uhr
öffentlich ausgelegt.
im Rathaus der Gemeinde Kirchzarten (Verwaltungsscheune, Talvogteistraße 2a, 79199 Kirchzarten), Fachbereich 5 - Bauwesen, während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr,
Montag und Mittwoch: 14:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr,
im Rathaus der Gemeinde Buchenbach (Hauptstraße 20, 79256 Buchenbach)
während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Oberried (Klosterplatz 4, 79254 Oberried)
während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18.30 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Stegen (Dorfplatz1, 79252 Stegen)
während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 17:30 Uhr
öffentlich ausgelegt.



