Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Wissenswertes zum Förderprogramm
Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Mit den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördert das ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.
Anträge für Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum im Programmjahr 2026
Für das Jahr 2026 können Anträge nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für die Ortsteile Hofsgrund, St. Willhelm, Zastler sowie den Kernort Oberried gestellt werden.
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Wohnen“:
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Grundversorgung“:
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der:
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Wohnen“:
- die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnzwecken
- die Aufstockung von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken
- die umfassende Modernisierung des bestehenden Hauptgebäudes auch zu Mietwohnungen
- die innerörtliche Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Grundversorgung“:
- Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen des täglichen Bedarfs (beispielsweise Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien, Bäckereien, ärztliche Versorgung und örtliche Handwerksbetriebe jeweils letzter seiner Art)
- Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern (Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet)
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der:
- Gemeinde Oberried, Herr Weber, Telefon 07661/9305-11
- KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH, Herrn Schäfer, Telefon 0761/20710-39
