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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Wissenswertes zum Förderprogramm
Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Mit den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördert das ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.

Anträge für Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum im Programmjahr 2026

Für das Jahr 2026 können Anträge nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für die Ortsteile Hofsgrund, St. Willhelm, Zastler sowie den Kernort Oberried gestellt werden.

Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Wohnen“:
  • die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnzwecken
  • die Aufstockung von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken
  • die umfassende Modernisierung des bestehenden Hauptgebäudes auch zu Mietwohnungen
  • die innerörtliche Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern
Die Förderung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss, nach erfolgreicher Antragsstellung, gewährt. Die Projekte müssen sich innerhalb der historischen Ortslage sowie der angrenzenden Siedlungsflächen bis zu den 1970er Jahre befinden und in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebunden werden. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird der Fokus auf die Umnutzung leerstehender sowie die Modernisierung bestehender Bausubstanz gelegt. Die ökologische Komponente der Projekte wird eine sehr starke Gewichtung erhalten. Ergänzend zur Förderung von eigengenutztem Wohnraum bleibt die Förderung von Mietwohnungen weiterhin in der Förderkulisse bestehen.

Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Grundversorgung“:
  • Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen des täglichen Bedarfs (beispielsweise Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien, Bäckereien, ärztliche Versorgung und örtliche Handwerksbetriebe jeweils letzter seiner Art)
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Arbeiten“:
  • Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern (Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet)
Förderanträge müssen bis zum 01. August 2025 bei der Gemeinde Oberried gestellt werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der:
  • Gemeinde Oberried, Herr Weber, Telefon 07661/9305-11
  • KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH, Herrn Schäfer, Telefon 0761/20710-39
Die Ausschreibung wurde am 23.05.2024 veröffentlicht und kann bei den genannten Kontaktstellen oder im Internet beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg / Rubrik Ländlicher Raum / Förderung eingesehen werden.

Schäfer , Christian

Kommunal Konzept Sanierungsgesellschaft mbH Gemeinde- und Stadtentwicklung
Engesserstraße 4a I 79108 Freiburg
0761/20710-39

Christoph Weber

Weber, Christoph

Hauptamtsleitung
Zimmer: 09, OG
07661 9305-11
07661 9305-88